Förderung von investiven Maßnahmen in Kommunen. Um Kommunen bei der Nutzung der Potenziale zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Einsparung von Treibhausgasen zu unterstützen, fördert das Bundesumweltministerium kommunale Klimaschutz-Modellprojekte.
Förderregion: Bundesweit
Programmlaufzeit: 01. Jan. 2020 bis 31. Dez. 2022
Mit dem Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ sollen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) kommunale Klimaschutzprojekte mit modellhaftem, investivem Charakter gefördert werden. Das Ziel der Förderung ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Minderung jährlicher Treibhausgasemissionen in Kommunen und im kommunalen Umfeld zu leisten. Bei den Vorhaben sollen die besten verfügbaren Techniken und Methoden zum Einsatz kommen. Durch ihre bundesweite Ausstrahlung sollen die Vorhaben zudem zur Nachahmung von Klimaschutzprojekten anregen und so weitere Minderungen von Treibhausgasemissionen auslösen.
Der Modellcharakter der Vorhaben soll sich auszeichnen durch
- hohe Treibhausgasminderung im Verhältnis zur Fördersumme
- die Verfolgung der klimaschutzpolitischen Ziele des Bundes
- einen besonderen und innovativen konzeptionellen Qualitätsanspruch
- den Einsatz bester verfügbarer Techniken und Methoden
- die Übertragbarkeit beziehungsweise Replizierbarkeit des Ansatzes sowie
- eine überregionale Bedeutung und deutliche Sichtbarkeit mit bundesweiter Ausstrahlung
Aufbau des Förderaufrufs: Zweistufiger Wettbewerb
1. Projektskizze einreichen
Projektskizzen können in den Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils vom 1. März bis 30. April und vom 1. September bis 31. Oktober eingereicht werden. Aus den innerhalb eines Antragsfensters eingereichten Projektskizzen werden die besten Projekte ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.
2. Förderantrag stellen
Förmliche Förderanträge sind in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Dafür muss das Antragssystem „easy-Online“ benutzt werden. Innerhalb eines Verbundprojekts sind die Förderanträge aufeinander abzustimmen.
Änderungen des Förderaufrufs für investive Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte ab 1. August 2020
Der Förderaufruf für investive Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte wurde zum 1. August 2020 geändert. Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen sind:
- Der Eigenanteil für den Zeitraum vom 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021 wird um 10 Prozent abgesenkt. Der Eigenteil für reguläre Antragstellende reduziert sich demnach von 15 Prozent auf 5 Prozent, finanzschwache Kommunem sind in dem Zeitraum von der Pflicht zur Erbringung eines Eigenanteils befreit.
- Die Förderquoten für den Zeitraum 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021 werden erhöht. Für Vorhaben gemäß des Förderaufruf für investive Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte gilt dann eine Förderquote von bis zu 80 Prozent. Finanzschwache Kommunen können Vollfinanzierung beantragen (Erhöhung der Förderquote von bisher 90 Prozent auf 100 Prozent).
- Änderung der Definition von finanzschwachen Kommunen. Für das Vorliegen der Voraussetzungen von Finanzschwäche ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen.
Kontakt
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Innovation für Klimaschutz und Klimawandelanpassung
Forschungszentrum Jülich GmbH
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Telefon: +49 30 20199 – 35 10
E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de
https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/modellprojekte
Weiterführende Informationen: https://www.klimaschutz.de/modellprojekte