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Förderung von investiven Maßnahmen in Kommunen. Um Kommunen bei der Nutzung der Potenziale zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Einsparung von Treibhausgasen zu unterstützen, fördert das Bundesumweltministerium kommunale Klimaschutz-Modellprojekte.

Förderregion: Bundesweit
Programmlaufzeit: 01. Jan. 2020 bis 31. Dez. 2022

Mit dem Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ sollen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) kommunale Klimaschutzprojekte mit modellhaftem, investivem Charakter gefördert werden. Das Ziel der Förderung ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Minderung jährlicher Treibhausgasemissionen in Kommunen und im kommunalen Umfeld zu leisten. Bei den Vorhaben sollen die besten verfügbaren Techniken und Methoden zum Einsatz kommen. Durch ihre bundesweite Ausstrahlung sollen die Vorhaben zudem zur Nachahmung von Klimaschutzprojekten anregen und so weitere Minderungen von Treibhausgasemissionen auslösen.

Der Modellcharakter der Vorhaben soll sich auszeichnen durch

  • hohe Treibhausgasminderung im Verhältnis zur Fördersumme
  • die Verfolgung der klimaschutzpolitischen Ziele des Bundes
  • einen besonderen und innovativen konzeptionellen Qualitätsanspruch
  • den Einsatz bester verfügbarer Techniken und Methoden
  • die Übertragbarkeit beziehungsweise Replizierbarkeit des Ansatzes sowie
  • eine überregionale Bedeutung und deutliche Sichtbarkeit mit bundesweiter Ausstrahlung

Aufbau des Förderaufrufs: Zweistufiger Wettbewerb

1.         Projektskizze einreichen
Projektskizzen können in den Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils vom 1. März bis 30. April und vom 1. September bis 31. Oktober eingereicht werden. Aus den innerhalb eines Antragsfensters eingereichten Projektskizzen werden die besten Projekte ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.

2.         Förderantrag stellen
Förmliche Förderanträge sind in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Dafür muss das Antragssystem „easy-Online“ benutzt werden. Innerhalb eines Verbundprojekts sind die Förderanträge aufeinander abzustimmen.


Änderungen des Förderaufrufs für investive Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte ab 1. August 2020

Der Förderaufruf für investive Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte wurde zum 1. August 2020 geändert. Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen sind:

  • Der Eigenanteil für den Zeitraum vom 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021 wird um 10 Prozent abgesenkt. Der Eigenteil für reguläre Antragstellende reduziert sich demnach von 15 Prozent auf 5 Prozent, finanzschwache Kommunem sind in dem Zeitraum von der Pflicht zur Erbringung eines Eigenanteils befreit.
  • Die Förderquoten für den Zeitraum 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021 werden erhöht. Für Vorhaben gemäß des Förderaufruf für investive Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte gilt dann eine Förderquote von bis zu 80 Prozent. Finanzschwache Kommunen können Vollfinanzierung beantragen (Erhöhung der Förderquote von bisher 90 Prozent auf 100 Prozent).
  • Änderung der Definition von finanzschwachen Kommunen. Für das Vorliegen der Voraussetzungen von Finanzschwäche ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen.

Kontakt
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Innovation für Klimaschutz und Klimawandelanpassung
Forschungszentrum Jülich GmbH
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Telefon: +49 30 20199 – 35 10
E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de
https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/modellprojekte

Weiterführende Informationen: https://www.klimaschutz.de/modellprojekte

Bild: dpa/Teletext

Weltweit hat die Pandemie für Handlungsschübe gesorgt. Zusätzliche Radwege in Paris, Prämien für den Fahrradkauf in Italien, Pop-up-Bikelanes in Berlin. Wird es in Zukunft in den Städten weniger Raum für Autos geben?

Andreas Knie, Mobilitätsforscher und Soziologe vom Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) zur Debatte um die Verkehrswende und dem Beginn der Neuaufteilung des öffentlichen Raums in einem Beitrag von ZDF Aspekte.

ZDF Aspekte Beitrag vom 24.907.2020 / Verkehrswende durch Corona?

Logo Nationale Klimaschutz Initiative (NKI) © Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Förderanträge und Projektskizzen vom 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021 einreichen

Erstmals 100-Prozent-Förderung für ausgewählte kommunale Klimaschutzmaßnahmen möglich

Die finanziellen Herausforderungen, vor die die Corona-Pandemie Kommunen in ganz Deutschland stellt, sind enorm. Um den Klimaschutz auf kommunaler Ebene trotz angespannter Haushaltslage weiter voranzubringen, unterstützt das Bundesumweltministerium kommunale Akteur*innen mit Mitteln aus dem Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung.

Im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung erweitert das Bundesumweltministerium (BMU) zum 1. August 2020 die Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI): Antragsberechtigte der Kommunalrichtlinie sowie der Förderaufrufe „Klimaschutz durch Radverkehr“ und „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ profitieren bis Ende 2021 von erhöhten Förderquoten und reduzierten Eigenanteilen.  

Für diese Maßnahmen stellt der Bund 100 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Die verbesserten Förderbedingungen gelten für alle Förderanträge und Projektskizzen, die im Zeitraum vom 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021 eingereicht werden (siehe Punkt 5 der Kommunalrichtlinie sowie Punkt 5 des Förderaufrufs Radverkehr und Punkt 5 des Förderaufrufs Modellprojekte). 

Die geänderten Förderquoten im Überblick: 

Kommunalrichtlinie: Für alle Förderschwerpunkte werden die Förderquoten jeweils um zehn Prozentpunkte erhöht (siehe Punkt 5 der Richtlinie). Damit sind für finanzschwache Kommunen erstmals Zuschüsse bis zu 100 Prozent der Gesamtinvestition möglich (siehe Punkt 6.4 der Richtlinie), etwa für das Erstvorhaben Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement oder eine Fokusberatung. Als finanzschwach gelten fortan solche Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird (siehe Punkt 5 der Richtlinie). 

Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“: Das BMU gewährt künftig Zuschüsse bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Dies entspricht einer Steigerung um fünf Prozentpunkte. Finanzschwache Kommunen profitieren von Zuschüssen bis zu 100 % (siehe Punkt 5 des Förderaufrufs).  

Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“: Die Förderquote wird von 70 auf bis zu 80 Prozent angehoben, für finanzschwache Kommunen auf bis zu 100 % (siehe Punkt 5 des Förderaufrufs). 

Fördermittel im Rahmen der Kommunalrichtlinie können kommunale Akteur*innen das ganze Jahr über beantragen. Die Antragsverfahren in den Förderaufrufen „Klimaschutz durch Radverkehr“ und „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ sind zweistufig: Projektskizzen können jeweils vom 1. März bis 30. April und vom 1. September bis 31. Oktober eingereicht werden. Aus allen Einreichungen werden die besten Projekte ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.

Jetzt persönlich beraten lassen:

Zu den Fördermöglichkeiten der NKI berät das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) telefonisch unter 030-39001-170 und unter skkk@klimaschutz.de. Fragen zur Antragstellung und konkreten Förderanträgen beantwortet der Projektträger Jülich (PtJ) unter 030-20199-577 sowie per E-Mail an ptj-ksi@fz-juelich.de.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Link: https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/aktuell/nachrichten/foerderaufruf-klimaschutz-durch-radverkehr